Induvidualsport möglich, unter Auflagen!!
... Für den Individualsport unter freiem Himmel,
bei dem die Kontaktbeschränkung und der Mindestabstand
nach § 1 Satz 2 eingehalten werden können,zu Freizeit- und Trainingszwecken;
zu diesem Zweck ist die Nutzung von Einrichtungen und Anlagen unter freiem Himmel mit Ausnahme der Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder zulässig, soweit der Träger der Einrichtung oder Anlage einer Öffnung ausdrücklich zustimmt...
Siehe weiter Downloads..
https://b716659f-9fad-4dbc-9186-3c08cc32629a.filesusr.com/ugd/c382ff_8f80bf30cec44e60af39509c17c9e8bd.pdf
